Sicheres Arbeiten & Alleinarbeit

 

Sicheres Arbeiten

  • Vermeiden von Hast und Eile bei der Arbeit
  • Betriebsanlagen dürfen nur betreten werden, wenn es für die Auftragsausführung notwendig ist.
  • Zutrittsverbote sind zu beachten.
  • Alkohol oder andere Rauschmittel sind verboten.
  • Am Arbeitsplatz ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten, herabfallende Teile oder ausgetretene Flüssigkeit sind sofort zu beseitigen.
  • Essen, Trinken, Rauchen nur in den dafür vorgesehenen Räumen/Bereichen.
  • Standort der nächsten Feuerlöscher, Krankentragen und deren Handhabung einprägen.
  • Mitarbeiter dürfen nur an Maschinen, Anlagen und Einrichtungen beschäftigt werden, wenn Sie vom betrieblichen Vorgesetzten unterwiesen sind.
  • Vor Arbeitsbeginn sind Maschinen, Anlagen und Einrichtungen auf betriebssicheren Zustand zu prüfen.
  • Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen, entfernt oder unwirksam gemacht werden.
  • Nur Handreinigungs- und Hautschutzmittel verwenden, die vom Betrieb gestellt werden.
  • Körper, Kleidung, Anlagen und Maschinen nicht mit Druckluft reinigen.
  • Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, z.B. Schaltschränken, Steckdosen dürfen nur von beauftragten Personen durchgeführt werden.

Alleinarbeit

Grundsätzlich gilt, wenn Personen allein arbeiten, dass sichergestellt wird, dass bei einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet, bzw. ein Notarzt benachrichtigt werden kann.

Die Auswahl der Sicherungsmaßnahmen für allein arbeitende Personen richtet sich in erster Linie nach Art und Häufigkeit der Einzelarbeit und dem vorliegenden Gefährdungsgrad. Ist eine besondere Überwachung der allein arbeitenden Person erforderlich, so kann dies z.B. wie folgt durchgeführt werden:

  • Kontrollgänge durch andere Personen in festgelegten Abständen
  • Telefonische Verbindung mit zeitlich vereinbarten Kontrollanrufen
  • Gegenseitige Überwachung von Personen in der gleichen Etage in festgelegten Zeitintervallen, man muss sich durch Rufen verständigen können.