Kran-Gas-Brand

 

                         TECHNISCHER NOTDIENST

Feuer/Notruf: 2500
Techn. Störung: 5555

 

KRANFAHREN

Motorbetriebene Krane (auch Laufkatzen in Senderhallen) dürfen nur von dafür besonders ausgebildeten Mitarbeitern gefahren werden.

Hilfskranführerschein erforderlich!

Berechtigt zur Bedienung von Kranen bis 5 t sind:
P.Fuchs, K.Heuck, D.Krüger, F.Mittag, T.Prien, M.Ladiges

GASFLASCHEN

Dürfen in geschlossenen Räumen nur in speziellen Sicherheitsschränken gelagert werden.
Druckgasflaschen sind Gefahrgut!
Transporte dürfen nur von offiziell „beauftragten Personen“ durchgeführt werden.

Abrufberechtigter für Gase ist bei MHFe:
K.Heuck

BRANDVORSORGE / BRANDSCHUTZ

Brandlasten in Räumen so gering wie möglich halten.
Verpackungsmaterial ist sofort nach Gebrauch wegzuschaffen.
Brandschutz- oder Treppenhaustüren dürfen niemals blockiert werden (Holzkeile, Ziegel usw.).
Fluchtwege müssen jederzeit frei gehalten werden.